Aktuelles aus Kultur, Organisation und Aktionen.
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Die Regelungen zum Umgang mit Corona-infizierten Schüler:innen sehen derzeit bundesweit vor, dass alle, die im Umkreis von 1,5 m um eine:n positiv getesteten Schüler:in gesessen haben, als Kontaktpersonen für 14 Tage ab dem letzten Kontakt ohne Möglichkeit der Freitestung in häusliche Quarantäne geschickt werden. Vollständig immunisierte Personen sind von der Quarantäne komplett befreit, erhalten allerdings ein Angebot für einen freiwilligen und kostenlosen PCR-Test.
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Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern.
Gerne möchte ich auf die Bedeutung einer vollständigen Immunisierung für den geregelten Schulbesuch hinweisen:
Es werden vom Gesundheitsamt alle Mitschüler:innen, die in einem Umkreis von 1,5 m von einem positiv getesteten Mitschüler gesessen haben, für 14 Tage in häusliche Quarantäne geschickt ohne dass es eine Möglichkeit der Freitestung gibt.
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Ab dem 20. August 2021 gilt nach der neuen Coronaschutzverordnung, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einer Kommune oder im Land an fünf Tagen hintereinander über 35 liegt, für einige Bereiche die sogenannte 3G-Regel. Dies bedeutet, dass der Zutritt zu bestimmten Innenbereichen nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet ist.
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Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,
ich hoffe, dass Sie und ihr alle gut aus den Ferien gekommen seid: gesund, erholt und von Krankheit und Flut verschont.
Hier einige Hinweise zum Schulstart in diesen immer noch schwierigen Zeiten, es handelt sich bei den Hinweisen um die für unsere Schule konkretisierten Informationen aus der aktuellen SchulMail.
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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
in der nächsten Woche wird für die Stufen 5 bis EF der Wechselunterricht fortgesetzt. Dann werden wir auch mit der regelmäßigen Testung der Schüler*innen an zwei Tagen in der Woche beginnen.
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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie den Medien seit Donnerstag zu entnehmen war, wird in der ersten Woche nach den Osterferien der Wechselunterricht zunächst nicht fortgeführt. Wir werden daher wieder auf die Regelungen wechseln, die für die Zeit bis zum 12. März galten. Damit sind die bereits angekündigten oder in WebUntis sichtbaren Änderungen im Stundenplan erst einmal verschoben, zum Beispiel auch die Verlegung der 7. Stunde in der Stufe EF.
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Aufgrund des derzeit beobachtbaren dynamischen Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien weiterhin keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben.
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Liebe Mitglieder der schulischen Gremien,
ich freue mich sehr, dass sich Herr Univ.-Prof. Dr. Jörg Dötsch bereit erklärt hat, am kommenden Dienstag für einen Informationsabend zur Verfügung zu stehen.
Herr Prof. Dötsch ist Direktor der Kinderklinik der Uniklinik Köln und hat eine vielbeachtete Studie zu einer Teststrategie für Schulen durchgeführt und veröffentlicht.
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Ab Montag, den 01.02.2021, gibt es für Schülerinnen und Schüler aller Stufen (bisher: 5 und 6) das Angebot, auch in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen, vgl. Auszug aus der SchulMail von letzter Woche:
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Der Eilausschuss hat beschlossen, dass der bewegliche Ferientag vom Dienstag, den 16.02.2021 auf Donnerstag, den 11.02.2021 vorgezogen wird.
Das bedeutet, dass von Weiberfastnacht bis Rosenmontag die Schule geschlossen ist, Veilchendienstag ist wieder Unterricht.
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Am letzten Sonntag gestalteten Bigband und die Bläserklassen - Kinder aus den Klassen 5a und 5b auf Einladung der ev. Kirchengemeinde Weiden und Pfarrerin Monika Crohn deren Advents - Gottesdienst musikalisch mit.
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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
seit diesem Schuljahr gibt es am AGB das Projekt Study Buddy.
Schülerinnen und Schüler der Unter- oder Mittelstufe mit Schwierigkeiten in einem Hauptfach wie Mathematik, Englisch, Deutsch, Latein, Französisch und später auch Spanisch haben, können sie sich für das Projekt registrieren. Die Schülerinnen und Schüler können sich auch zu Zweit zusammenzuschließen und ein Lerntandem bilden.
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anbei leite ich Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung aktuelle Informationen weiter, die bei privaten Reisen in Covid-19-Risikogebiete und der anschließenden Rückkehr nach Deutschland zu beachten sind. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt „Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende“
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Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
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Liebe Schülerinnen und Schüler,
wir haben in den ersten drei Wochen des Schuljahres gelernt, dass das Maskentragen im Unterricht unangenehm und störend ist. Wir haben aber auch gelernt, dass es möglich ist.