Das Förderkonzept des AGB sieht sowohl längerfristige als auch kurzfristige Förderangebote für Schülerinnen und Schüler vor.
Angebunden an die Kernfächer bieten die Förderkurse mit einer halbjährlichen Dauer eine längerfristige Begleitung der Schülerinnen und Schüler.
Ansprechpartner für die Förderkurse ist Jan Hoffmann (Ganztagskoordination).
Die SOS-Förderstunde ist eine kurzfristig wahrnehmbare und zeitlich begrenzte Fördermöglichkeit für Schüler:innen, um akute Lernfragen in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathe, Französisch und Latein aufzuarbeiten. Wichtig: Es ist ein Angebot für ALLE Schüler:innen, unabhängig vom aktuellen Notenstand. Es kann also z.B. um das spezielle Üben für eine Klassenarbeit gehen, aber genauso um das Wiederholen, Auffrischen oder Vertiefen von Lernstoff. Die Fachlehrer:innen entscheiden über die Teilnahme der Schüler:innen an der SOS-Förderstunde und melden diese dort an. Eine Teilnahmedauer z. B. zwischen 3-6 Wochen ist am wahrscheinlichsten. Die SOS-Förderstunde wird einmal in der Woche durch Fachkolleg:innen und (wo möglich) zusätzlich durch study buddys betreut.
Ansprechpartnerin für die SOS-Förderstunde ist Eva Wuschansky.
Rechtlicher Rahmen:
- Die Schule ist allein verantwortlich für das Gutachten!
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Die Verantwortung liegt beim Fach Deutsch.
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Die LRS-Diagnose durch die Schule ist die Grundlage für Nachteilsausgleichgewährung.
LRS-Diagnose:
- Durchführung der Tests im Rahmen der LRS-Sprechstunde (mittwochs 7. Stunde)
- Notwendigkeit der Durchführung von 2 Tests (Einstufungstest, Verlaufstest); Mindestabstand 3 Monate; ausschlaggebend für die Diagnose ist das Ergebnis des zweiten Tests nach intensiver Förderung über mind. 3 Monate.
- Information über die Testergebnisse an die die Schülerin/ den Schüler unterrichtende/n Deutschlehrkraft durch die Leitung der LRS-Sprechstunde (Frau Odendahl)
- Zwischen Einstufungs- und Verlaufstest: Sicherstellung und Ermöglichung von Förderung durch die Schule, sonst kann das Ergebnis des Verlaufstests nicht zur Diagnose dienen
- verwendeter Test am AGB: schreib.on (www.rechtschreibtest.de; DIDEON; Autor: Dr. Peter May – u.a. Hamburger Schreibprobe, Hamburger Leseprobe)
Förderung
Förderung nach Fortbestand des LRS-Verdachts (nach dem Einstufungstest):
- Übung mit auf den Leistungsstand abgestimmten Materialien;
- Förderung mindestens eine (Schul)stunden pro Woche über mindestens 3 Monate (wünschenswert wäre eine weitere externe Förderung von 3 Stunden)
- Förderung erfolgt i.d.R. durch die Schule:
- Förderstundenangebote durch die Schule:
- Jahrgangsübergreifender LRS-Zusatzkurs außerhalb der Regelstundenzeit mittwochs oder freitags in der 7. Stunde (verpflichtend)
- Förderkurs Deutsch/ Rechtschreiben in der NK/FK-Schiene
- im Sinne der Entlastung der betroffenen Kinder besteht die Möglichkeit der Nichtteilnahme am schulischen LRS-Kurs, wenn eine externe von Fachpersonal durchgeführte und bescheinigte Förderung wöchentlich mindestens 60 Minuten stattfindet
- Förderstundenangebote durch die Schule:
- Nach einem Einstufungstest, der den anfänglichen LRS-Verdacht aufrechterhält, erfolgt die Einladung der Eltern und des Kindes zu einem Informations- und Planungsgespräch. Die LRS-Sprechstundenleitung veranlasst die Einladung zu dem Gespräch und führt dieses durch. In dem Gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen und – soweit möglich - verbindlich festgelegt. Dabei können auch Übungszeiten zu Hause oder mit einer Einrichtung, die die Eltern finanzieren, vereinbart werden.
- Die Leitung der LRS-Sprechstunde sorgt für die Umsetzung der im Elterngespräch angedachten Maßnahmen (Rücksprache mit der Leitung des LRS-Kurses, Klassenleitung, Stufenleitung, Deutschlehrkraft)
- Es wird ein temporärer Nachteilsausgleich (bis zur Durchführung des zweiten Tests) ohne Einberufung der Klassenkonferenz durch die Stufenbetreuung gewährt. Der Nachteilsausgleich beinhaltet für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler die Nichtbewertung der Rechtschreibleistung im Fach Deutsch. Den Nachteilsausgleich beantragt die Leitung der Sprechstunde bei der jeweiligen Stufenleitung. Die Gewährung des temporären Nachteilsausgleichs wird in der Schülerakte dokumentiert.
- Die zuverlässige Teilnahme am Förderprogramm ist die Voraussetzung für die Gewährung des Nachteilsausgleichs.
Förderung nach LRS-Diagnose durch den Folgetest
- Siehe 3.1
- Bei der Diagnose LRS erfolgt eine stetige Überprüfung des Leistungsstandes im Laufe der folgenden Jahre. (weitere Verlaufstests; Vergleich mit bis zu 4 weiteren Tests möglich.
- Die zuverlässige Teilnahme am Förderprogramm ist die Voraussetzung für die Gewährung des
- Nachteilsausgleichs.
- Welche Form/en des Nachteilsausgleiches gewährt wird/werden, entscheidet die Stufenleitung nach Rücksprache mit der Deutschlehrkraft sowie den anderen Fachlehrern/innen, die die/ den betroffene/n Schüler/in unterrichten. Die Gewährung des Nachteilsausgleiches wird in der Schülerakte dokumentiert.
Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches, z. B.:
- Verwendung von Wörterbüchern
- verlängerte Arbeitszeit
- speziell gestaltete Arbeitsblätter (Schrifttyp: Comic Sans MS, OpenDyslexic)
- Verzicht auf Tafelmitschrift, Sitzplatz vorne
- binnendifferenzierte Aufgabenstellung
Notenschutz:
- stärkere Gewichtung der SoMi-Note
- Verzicht auf Bewertung von Lese- und Rechtschreibleistung in allen Fächern oder in bestimmten Fächern
- zeitweiser Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistung bei Klassenarbeiten
Ansprechpartnerin ist -neben der unterrichtenden Deutschlehrkraft- Frau Odendahl (Leitung der LRS-Sprechstunde).