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Da wir aus rechtlichen Gründen den Poststempel für den Eingang aller Unterlagen mitberücksichtigen müssen, können wir frühestens am Mittwoch, den 24.02. das Losverfahren durchführen. Im Ablehnungsfall erhalten sie von uns daran anschließend den Anmeldeschein per Post zurück, damit Sie ihr Kind an einer anderen Schule anmelden können. Sollten Sie von uns nichts hören, so gehen Sie bitte davon aus, dass Ihr Kind einen Schulplatz bei uns erhalten hat.

Die Bestätigung des Schulplatzes erhalten Sie von uns per E-Mail am 25.02.2021. Von weiteren Rückfragen bitte wir abzusehen. 

Einen Begrüßungsbrief des Schulleiters finden Sie hier:

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Aufnahme am Abtei-Gymnasium

Das Abtei-Gymnasium kann auf Grund der Vorgabe des Rates der Stadt Pulheim im kommenden Schuljahr vier Klassen einrichten.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, so trifft der Schulleiter die Aufnahmeentscheidung nach den Kriterien des §1 APO-SI:

  • Geschwisterkinder
  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  • ausgewogenes Verhältnis von Schüler*innen unterschiedlicher Muttersprache
  • Schulwege
  • Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
  • Losverfahren

Für das AGB gilt das sog. „Stadtkinderprinzip“, was bedeutet, dass die Kinder, deren Wohnsitz im Stadtgebiet Pulheim liegt bevorzugt aufgenommen werden müssen.

Im letzten Jahr wurde als weiteres Kriterium „Geschwisterkind“ herangezogen.

Alle weiteren Plätze wurden per Losverfahren unter den Kindern der umliegenden Kommunen (Köln, Frechen, Bergheim) vergeben.

Die Auswahl der Schüler*innen erfolgt also nicht nach Leistung. Wir bitten Sie aber dennoch dringend, die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes richtig einzuschätzen und sich im Zweifelsfall intensiv beraten zu lassen.

Bernd H. Kosel
(Erprobungsstufenleitung)