anbei leite ich Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung aktuelle Informationen weiter, die bei privaten Reisen in Covid-19-Risikogebiete und der anschließenden Rückkehr nach Deutschland zu beachten sind. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt „Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende“

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/mags-informationen-fuer-reisende-aus-risikogebieten.pdf 

entnehmen.

  • Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer Reise über die aktuellen Regelungen zur Reiserückkehr: Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fort- geschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete
  • Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO).
  • Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne begeben (s.o.).
  • Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen.
  • Nicht erbrachte Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) müssen nachgeholt werden.
  • Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.
    Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:
    (1) Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
    (2) Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.


Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter: 

https://www.mags.nrw/coronavirus.

Martin Sina (Schulleiter)