Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler der Stufe 9.

Wir möchten Sie mit diesem Informationsschreiben mit den besonderen Versetzungsbestimmungen für die Schülerinnen und Schüler der Stufe 9 vertraut machen.

Bitte lesen Sie die Informationen sorgfältig durch. Bei Rückfragen steht Ihnen die Mittelstufenleitung gerne zur Verfügung!

Besondere Versetzungsbestimmungen zum Ende der Stufe 9

1. Zum Ende des Schuljahres sind für die Stufe 9  besondere Bestimmungen bzgl. der Anrechnung von Defiziten (Note mangelhaft und schlechter) zu beachten:
  • Mit der Versetzung in die Stufe 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

  • Alle Defizite – auch nicht gemahnte – werden bei dem Erwerb von Berechtigungen (und dazu gehört die mit der Versetzung erworbene Berechtigung des Besuchs der gymnasialen Oberstufe) grundsätzlich gewertet! (§ 7 Abs.5 APO-SI)

  • Unter Einbezug auch der nicht gemahnten Defizite wird also aufgrund der allgemeinen Versetzungsbestimmungen über eine Versetzung entschieden.

2. Sollte ein Schüler/eine Schülerin die Versetzung in die gymnasialeOberstufe nicht erreichen, kann er/sie unter best. Voraussetzungen denmittleren Schulabschluss oder auch den Hauptschulabschluss erworben haben. Hier gelten die Versetzungsbestimmungen der RS bzw. der HS.

Mit freundlichen Grüßen

U. Falckenthal-Selbeck (Mittelstufenleitung)