Liebe Schüler:innen,
liebe Eltern!

Seit Sonntag, den 20.03.2022, gilt ein neues bundesweites Infektionsschutzgesetz, dieses reduziert die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen deutlich. Die Länderparlamente können ggf. durch einen entsprechenden Beschluss weitere Corona-Maßnahmen beschließen, sog. "Hotspot-Regelung". Bis zum 02.04.2022 gilt eine Übergangsfrist. Diese Übergangsfrist nutz NRW. Somit ergeben sich zunächst keine Änderungen, die Regelen stelle ich hier nochmals mit dem Zeitablauf dar,

Regeln bis Ostern - Masken und Testungen

Wegen der extrem hohen Inzidenzen, die wir auch an den aktuellen Infektionszahlen in der Schule merken, gelten alle bisherigen Regeln bis zum 02.04.2022 weiter.

Im Schulgebäude ist das Maskentragen weiterhin Pflicht.

Keine Masken müssen getragen werden:

- In der Mensa am Sitzplatz, während Speisen eingenommen werden,
- in Unterrichtssituationen für immunisierte Lehrkräfte, wenn sie den Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann,
- in Unterrichtssituationen für Schüler:innen, wenn es pädagogisch im Einzelfall erforderlich ist unter Einhaltung der Abstandsregel (z.B. die "Speaker's-Point-Regelung"),
- in mündlichen Prüfungssituationen unter Einhaltung der Abstandsregel,
- wenn sich in einem Raum ausschließlich immunisierte Beschäftigte der Schule befinden unter Einhaltung der Abstandsregel.

Ab dem 02.04.2022 entfällt die Maskenpflicht im Unterricht / Gebäude.

Bei den derzeitigen hohen Inzidenzen appellieren wir aber an alle Mitglieder der Schulgemeinde, sich bis zu den Osterferien (das ist noch eine Woche) weiterhin an die bestehenden Regeln zu halten und in der Woche vor den Ferien  freiwillig weiter Masken im Gebäude zu tragen. Insbesondere bei weiter fortgeführten Testungen gefährden wir sonst unnötig die Osterferien und für unsere Abiturienten auch die Abiturvorbereitung und gegebenenfalls die Durchführung des Abiturs.

Die Testpflicht für nicht-immunisierte Personen bleibt bis zu den Osterferien (08.02.2022) bestehen, die Möglichkeit der freiwilligen Testung für alle bleibt ebenfalls erhalten.

Regeln nach den Osterferien

Nach den Osterferien sollen die Maskenpflicht und die Testpflicht ("anlasslose Testung") sowie -möglichkeit in der Schule aufgehoben werden, sofern sich bis dahin keine unerwartet kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens ergibt.

Auch nach den Osterferien ist das Maskentragen erlaubt, z.B. wenn man für sich selbst oder vulnerable Angehörige ein besonderes Schutzbedürfnis hat.

Quelle: Schulmail vom 18.03.2022 https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen

Martin Sina (Schulleiter)