Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern.

Gerne möchte ich auf die Bedeutung einer vollständigen Immunisierung für den geregelten Schulbesuch hinweisen:
Es werden vom Gesundheitsamt alle Mitschüler:innen, die in einem Umkreis von 1,5 m von einem positiv getesteten Mitschüler gesessen haben, für 14 Tage in häusliche Quarantäne geschickt ohne dass es eine Möglichkeit der Freitestung gibt.


Durchgeimpfte Personen dürfen hingegen sofort wieder die Schule besuchen.

Die Abfrage in allen Lerngruppen ergab, dass am Abtei-Gymnasium kein Bedarf für die Impfung in der Schule besteht, da die impfwilligen Schülerinnen und Schüler bereits mindestens eine Impfung erhalten haben und die zweite terminiert ist.

Sollte ein Schüler oder eine Schülerin dennoch Bedarf haben, an der Impfaktion teilzunehmen, so ist dies selbstverständlich am Donnerstag vor Ort noch möglich: bitte in diesem Fall im Sekretariat der Gesamtschule melden und die folgenden Hinweise beachten!

Wir freuen uns, dass wir für alle Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren ein Impfangebot durch das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises in der Schule machen können.

Datum: Donnerstag, 09.09.2021
Zeit: 10.00 - 16.00 Uhr
Ort: Gesamtschule Pulheim

 Die mobile Impfaktion wird in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfallhilfe (JUH) und dem medizinischen Personal der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV) vor Ort durchgeführt. 

Es wird ein mRNA-Impfstoff angeboten. Das Angebot richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie Schüler*innen ab 15 Jahren in darunter liegenden Klassen.

Grundsätzlich besteht für alle Schüler*innen ab 12 Jahren die Möglichkeit ohne vorherige Terminvereinbarung eine Impfung im Impfzentrum in Hürth zu erhalten.

Um einen reibungslosen Ablauf an dem o.g. Termin zu ermöglichen, stellen wir allen impfwilligen Personen vorab die notwendigen Aufklärungs- und Einwilligungsdokumente zur Verfügung (siehe unten). Die Einwilligungen sollte jeder Impfwillige vorausgefüllt bei sich führen. Die abschließende Unterschrift zur Einwilligung braucht erst nach erfolgter Aufklärung durch den Arzt geleistet werden. Ebenso sollte zur Impfung der Impfausweis und soweit vorhanden ein Ausweisdokument mitgebracht werden.

Sofern Schülerinnen und Schüler das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sollten, müssen zur Durchführung der Impfung die von einem Sorgeberechtigten unterschriebenen Einwilligungs- und Aufklärungsbögen vorliegen. 

Vorausgesetzt die mobilen Impfteams der KV stehen zur Verfügung, so findet die Zweitimpfung nach 4 Wochen wieder im Schulzentrum statt. Sofern ein Zweittermin nicht möglich sein sollte, sind die Jugend - bzw. Hausärzte von den Impflingen zwecks einer Zweitimpfung anzusprechen.

Wir werden in der nächsten Woche in den entsprechenden Lerngruppen die Anzahl der Impflinge abfragen, um die richtige Menge an Impfstoff und Impfteams anfordern zu können. Die Impfaktion wird gemeinsam für AGB und GEP durchgeführt.

Selbstverständlich ist die Impfung ein Angebot und eine freiwillige Entscheidung, über den Sinn und die potentiellen Risiken einer Impfung können Sie sich an vielen Stellen umfassend informieren, unter anderem auf der Seite des Schulministeriums unter https://www.schulministerium.nrw/impfungen-infektionsschutz-hygiene-masken

Herzliche Grüße, martin sina

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